
Systemische Psychotherapie
Die Systemische Therapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren und gehört zu den Richtlinienverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie betrachtet psychische Beschwerden nicht ausschließlich als Problem einer einzelnen Person, sondern berücksichtigt auch die Beziehungen und Lebenszusammenhänge, in denen Menschen leben.
Dabei geht es nicht darum, für eine Situation nur eine „richtige“ Erklärung zu finden. Gemeinsam können unterschiedliche Perspektiven auf ein Problem untersucht, bisherige Lösungsversuche verstanden und vorhandene Ressourcen für Veränderungen genutzt werden. Je nach Anliegen können dabei auch biografische Erfahrungen und wichtige Bezugspersonen eine Rolle spielen.
Als Systemischer Therapeut arbeite ich gerne auch mit mehreren Personen gemeinsam. Neben Einzeltherapie sind daher Sitzungen mit Paaren, Familien oder anderen wichtigen Bezugspersonen möglich. Ob und in welcher Zusammensetzung gemeinsame Gespräche sinnvoll sind, entscheiden wir abhängig von Ihrem Anliegen und dem Verlauf der Therapie.
Für wen?
Psychotherapie kann bei unterschiedlichen psychischen Erkrankungen und Belastungen hilfreich sein. Dazu gehören beispielsweise depressive Erkrankungen, Angst- und Panikstörungen, Zwangsstörungen, Traumafolgestörungen, Essstörungen und psychosomatische Beschwerden. Auch Anpassungsstörungen, anhaltende Belastungsreaktionen und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der eigenen Persönlichkeit und Beziehungsgestaltung können Anlass für eine Psychotherapie sein.
Darüber hinaus können Krisen und Übergänge im Lebenslauf therapeutische Unterstützung sinnvoll machen – etwa Trennungen und Verluste, Konflikte oder Veränderungen in Partnerschaft und Familie, berufliche Krisen und Neuorientierungen oder Lebenssituationen, in denen bisherige Sicherheiten und Lösungswege nicht mehr tragen.
Kosten und Finanzierung
Ich führe eine psychotherapeutische Privatpraxis und rechne meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) ab.
Selbstzahlende
Eine 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechne ich aktuell mit 120,23 €.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Je nach Tarif können die Kosten einer Psychotherapie ganz oder teilweise übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle nach den Bedingungen Ihres Vertrags.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich nicht über einen Kassensitz verfüge, kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Psychotherapie jedoch im Kostenerstattungsverfahren beantragt werden. Gerne können wir im Erstkontakt besprechen, ob dieses Verfahren für Sie infrage kommt.